Der Austausch von Heizeinsätzen bringt viele Vorteile!

 

Die Bundes-Immissionsschutzverordnung dient der Reduzierung der Feinstaubemissionen aus Kleinfeuerungsanlagen. Seit 2015 ist die zweite Stufe der 1. BImSchV in Kraft, in der die Grenzwerte für Staub und Kohlenmonoxid (CO) definiert sind. Der Bezirksschornsteinfegermeister ist verpflichtet alle Anlagen auf die Einhaltung der Immissionswerte zu prüfen und bei Abweichungen diese entsprechend stillzulegen. Als Betreiber einer Ofen- bzw. Kaminanlage sollten Sie also mit Ihrem Ofensetzer sprechen, ob ein eventueller Tausch notwendig ist.

Neben der Erfüllung der Vorschriften hat eine Erneuerung des Ofens weiter Vorteile für Sie:

• deutliche Schadstoffreduzierung der Umwelt zuliebe

• weniger Energieverbrauch durch höheren Wirkungsgrad

• hohe Sicherheit durch neue, moderne Feuerungstechnik

• große Auswahl an Geräten (Mischbrand/Holzbrand) mit moderner und klassischer Optik

• viele Zubehöroptionen (Wassertechnik, elektronische Komfortregelungen)